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WPK und APAS | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen
Mit Datum vom machte die WPK gegen eine natürliche Person kumulierte berufsaufsichtliche Maßnahmen in der Form einer Rüge mit Geldbuße (i. H. von 15.000 €) zuzüglich Verbot, auf bestimmten Tätigkeitsgebieten für die Dauer von drei Jahren tätig zu werden, zuzüglich Feststellung, dass die erteilten Bestätigungsvermerke nicht die Anforderungen des § 322 HGB erfüllen. Maßgebend dafür waren unzureichende Prüfungshandlungen und die Nichtbeanstandung unzureichender Lageberichterstattung bei der gesetzlichen Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten nach dem VermAnlG. Aufgrund dessen fehlten nach Auffassung der WPK die Prüfungssicherheit zur Werthaltigkeit von Darlehensforderungen, die Prüfungssicherheit zur Berichterstattung über die Finanzlage und die Risiken im Lageb...