Klausur-Leitfaden Abgabenordnung
4. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
V. Typische allgemeine AO-Probleme in der Fallbearbeitung
Untersucht man die Korrektur fehlerhafter (= rechtswidriger) Steuerbescheide im Einspruchsverfahren (siehe Kap. III, S. 17 ff.) oder aufgrund von Korrekturvorschriften (siehe Kap. IV, S. 29 ff.) sind oft weitere (allgemeine) AO-Probleme zu erörtern. Dabei handelt es sich insbesondere um Fragen der Wirksamkeit von Bescheiden, des Verhältnisses zwischen Feststellungsbescheid und Steuerbescheid und der (Berechnung der) Festsetzungsverjährung. In den letzten zehn Jahren entfielen auf solche Themen etwa die Hälfte aller in der AO zu erzielenden Punkte. Sie waren in allen der letzten zehn AO-Klausuren zu untersuchen.
1. Wirksamkeit von Bescheiden
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Prüfungsschema: Wirksamkeit eines VA (Bescheids) | |
Ein VA (= jeder Bescheid) ist wirksam, wenn er | |
1. | |
2. | nicht nichtig (§ 124 Abs. 3 i. V. mit § 125 AO) ist. |
Ein unwirksamer VA entfaltet keine Rechtswirkung. Er ist ein „Nichtakt“, d. h. rechtlich ein Nullum. Ist ein Bescheid aufgrund eines Bekanntgabefehlers oder eines besonders schwerwiegenden Fehlers i. S. des § 125 AO unwirksam, wird das FA den Bescheid (unter Vermeidung des Fehlers) erneut erlasse...