Online-Nachricht - Dienstag, 26.07.2022

Berufsrecht | Änderungen der BOStB und der FBO treten am in Kraft (BStBK)

Am treten Änderungen der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) und der Fachberaterordnung (FBO) in Kraft. Hierauf macht die BStBK aufmerksam.

Hintergrund: Die Satzungsversammlung der BStBK hat am Änderungen der BOStB und der Fachberaterordnung FBO beschlossen. Eine Anpassung der BOStB war insbesondere aufgrund des zum in Kraft tretenden Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften erforderlich geworden.

Hierzu führt die BStBK u.a. weiter aus:

  • Die BOStB wurde an die seit der letzten Novellierung ergangene Rechtsprechung (z.B. im Bereich der Werbung) angepasst.

  • Auch berücksichtigt die Novelle der BOStB neue Entwicklungen bei den vereinbaren Tätigkeiten wie etwa die Einführung des Restrukturierungsbeauftragten und Sanierungsmoderators im Insolvenzrecht.

  • Bei der Fachberaterordnung wurden insbesondere die Anlagen zur FBO, die die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse regeln, überarbeitet. Hinsichtlich der Pflichtfortbildung wird nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass diese auch in elektronischer Form (z.B. durch Teilnahme an einem Online-Seminar) erfolgen kann.

  • Das BMF gab am grünes Licht für die beschlossenen Änderungen der BOStB und FBO.

Hinweis:

Die BStBK hat die von der Satzungsversammlung beschlossenen Änderungen der BOStB und FBO auf ihrer Website veröffentlicht. Dort finden sich auch Erläuterungen zu den beschlossenen Änderungen und eine konsolidierte Lesefassung der geänderten Berufs- und Fachberaterordnung.

Lesen Sie zu den Änderungen durch das "Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" auch den Beitrag von Günter, .

Quelle: BStBK Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAJ-18338