Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kurzfassung zum Beitrag von Marius Banke und Jonas Maiwald, WP Praxis 8/2022 S. 267

Neue Pflichten für deutsche Unternehmen durch das nationale Lieferkettengesetz

Marius Banke und und Jonas Maiwald

Während die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht noch in diesem Jahr geplant ist, gibt es für die Umsetzung des im Februar 2022 vorgelegten Vorschlags der EU-Kommission eines europäischen Lieferkettengesetzes noch keinen konkreteren Zeitplan. Die Bundesregierung ist der EU durch Verabschiedung des nationalen Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) im Juni 2021 bereits zuvorgekommen und verpflichtet ab 2023 bestimmte Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und der Achtung von Umweltbelangen entlang ihrer globalen Lieferketten. Der Beitrag beschäftigt sich daher mit der Fragestellung der Ausgestaltung des Gesetzes und inwiefern Unternehmen den neuen Anforderungen des Lieferkettengesetzes gerecht werden können und welche Auswirkungen sich für Wirtschaftsprüfer ergeben.

Es hat sich gezeigt: der Schutz von Menschenrechten in globalen Lieferketten mit ausschließlich freiwilligen Leitsätzen lässt sich nicht gewährleisten, sondern es bedarf obligatorischer Sorgfaltspflichten. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) werden solche Pflichten eingefüh...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Wirtschaftsprüfung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen