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FG Münster Urteil v. - 5 K 817/18 U

Gesetze: UStG § 14c; UStG § 24; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Umsatzsteuer

Fehlender Nachweis der Voraussetzungen für Vorsteuerabzug bei Kommissionsgeschäft; Steuerschuld gem. § 14c UStG

Leitsatz

1. Der Stpfl. hat materiell-rechtlich nicht nachgewiesen, dass die Voraussetzungen eines Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegen. Nicht aufklärbar ist, ob die Eingangslieferungen der GbR an den Stpfl. in Deutschland erfolgt sind. Im Falle des Vorliegens von Kommissionsgeschäften liegt der Lieferort der Lieferungen der GbR an den Stpfl. im Ausland. Der Stpfl. trägt die Feststellungslast und die vorliegende Unerweislichkeit geht zu seinen Lasten.

2. Der Stpfl. hat im Hinblick auf die Decktaxen unberechtigte Umsatzsteuer gem. § 14c Abs. 2 S. 2 UStG ausgewiesen, denn er hat die abgerechneten Leistungen nicht erbracht. Das Rechtsverhältnis im Hinblick auf die Decktaxen bestand ausschließlich zwischen dem Eigentümer der Deckhengste und dem Eigentümer der Stuten.

Fundstelle(n):
EAAAJ-18173

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FG Münster, Urteil v. 14.04.2021 - 5 K 817/18 U

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