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Darlehensgewährung der Muttergesellschaft an Tochtergesellschaften reicht auch dann für die Beurteilung der Muttergesellschaft als umsatzsteuerrechtliche Unternehmerin aus, wenn diese gegenüber den Tochtergesellschaften keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt, deren Ergänzung die Darlehensgewährung sein kann?
Reicht eine Darlehensgewährung der Muttergesellschaft an Tochtergesellschaften auch dann für die Beurteilung der Muttergesellschaft als umsatzsteuerrechtliche Unternehmerin aus, wenn die Muttergesellschaft gegenüber den Tochtergesellschaften keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt, deren Ergänzung die Darlehensgewährung sein kann?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().