BFH  - II R 18/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gegenleistung; Grunderwerbsteuer; Herstellung

Rechtsfrage

Stellen Kosten für nachträglich mit dem Bauträger vereinbarte Sonderwünsche (z.B. Vergrößerung der Terrassenpflasterung) nach Erwerb eines noch nicht errichteten Gebäudes eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung dar?

Gesetze: GrEStG § 9 Abs 2 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.07.2022):

Zulassung: durch BFH

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
BAAAJ-17993