Online-Nachricht - Mittwoch, 20.07.2022

Bauabzugsteuer | Überarbeitetes Schreiben veröffentlicht (BMF)

Das BMF hat sein Schreiben v. (BStBl 2002 I S. 139) zur Anwendung der §§ 48 bis 48d EStG überarbeitet ( :002).

Hintergrund: Nach den §§ 48 bis 48d EStG müssen unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen (Leistungsempfänger) im Inland einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens (Leistender) vornehmen, wenn keine gültige, vom zuständigen Finanzamt des Leistenden ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden.

Außerdem besteht für Unternehmen des Baugewerbes, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben, jeweils eine zentrale örtliche Zuständigkeit von Finanzämtern im Bundesgebiet. Diese umfasst auch das Lohnsteuerabzugsverfahren sowie die Einkommensbesteuerung der von diesen Unternehmen im Inland beschäftigten Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland.

In dem neu aufgelegten Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte ein:

  1. Steuerabzugspflicht

  2. Einbehaltung, Abführung und Anmeldung des Abzugsbetrages

  3. Abrechnung mit dem Leistenden

  4. Haftung

  5. Widerruf und Rücknahme der Freistellungsbescheinigung

  6. Bemessungsgrundlage und Höhe des Steuerabzugs

  7. Entlastung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen

  8. Anrechnung des Steuerabzugsbetrages

  9. Erstattungsverfahren

  10. Sperrwirkung gegenüber § 160 AO, § 42d Absatz 6 und 8 sowie § 50a Absatz 7 EStG

  11. Zuständiges Finanzamt

Hinweis:

Das Schreiben ersetzt die BStBl 2002 I S. 1399; v. , BStBl 2003 I S. 431 und v. , BStBl 2004 I S. 862. Es wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des BMF zum Abruf bereit. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: ; BMF online (il)

Fundstelle(n):
DAAAJ-17910