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Arbeitsverhältnis | Kündigung trotz Elternzeit
Fällt der ursprüngliche Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers durch eine zulässige unternehmerische Entscheidung weg, weshalb eine Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich ist, darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch während der Elternzeit kündigen und ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbieten.
Bei einer Änderungskündigung handelt es sich um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem gleichzeitigen Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen. Durch die hier angebotene Änderung sollte das Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen und mit den Aufgaben durchgeführt werden, die die Arbeitnehmerin vor Zuweisung des nach Behauptung der Arbeitgeberin weggefallenen anderweitigen Arbe...