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Der Gewinnbedarf als Zielgröße für die Steuerung von KMU
Praktische Beratungsansätze für Einsteiger und Profis
Gewinn ist eine der zentralen Stellgrößen für die Unternehmenssteuerung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Oft wird dabei vom Jahresüberschuss im letzten Jahresabschluss ausgegangen und eine Steigerung geplant. Die Frage, wie viel Gewinn das Unternehmen aber wirklich benötigt – also die Frage nach dem „Gewinnbedarf“ –, wird oft nicht gestellt. Sie ist aber ein sehr praktischer und weiterführender Beratungsansatz – und daher Thema in unserer Beitragsreihe „Praktische Beratungsansätze für Einsteiger und Profis“. Die Berechnung des Gewinnbedarfs erleichtert die entsprechende Arbeitshilfe „Gewinnbedarf – Checkliste“, NWB LAAAJ-16461, in der NWB Datenbank.
Gewinnbedarf – Checkliste, NWB LAAAJ-16461
Der Gewinnbedarf ist in vielen Unternehmer als Zielgröße nicht präsent – aber zukunftsentscheidend.
Der Gewinnbedarf ist gerade für die private Absicherung des Unternehmers wichtig.
Eine eventuell errechnete Gewinn-Lücke ist Ausgangspunkt für zukunftssichernde Aktivitäten.
Alle bereits veröffentlichten Teile der Beitragsreihe „Praktische Beratungsansätze für Einsteiger und Profis“ finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB VAAAI-05679.
I. Das Thema „Gewinnbedarf als Zielgröße für die Steuerung von KMU“
Für die Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist Gewinn oft das, was übrig bleibt. Die Struktur der BWA mit dem „vorläufigen Ergebnis“ und auch der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem „Jahresüberschuss“ (oder auch Jahresfehlbetrag) legt diese Sichtweise vielleicht sogar nahe. Daher kennen viele Unternehmer ihre „Gewinn-Lücke“ gar nicht: die Differenz zwischen erzieltem und „eigentlich“ erforderlichem Jahresüberschuss, den Gewinnbedarf. Der Gewinnbedarf umfasst drei wesentliche Bereiche:
private Lebensbedürfnisse des Unternehmers,
Eigenkapitalbedürfnis des Unternehmens,
Steuerzahlungen auf beide.
Wer diese Lücke nicht kennt, kann aber auch nicht den Ehrgeiz entwickeln, sie zu schließen. Damit ergeben sich für die Beratung zwei Themen:
Analyse der Situation.
Entwickeln geeigneter Maßnahmen, um den errechneten Gewinnbedarf in der Realität zu erhalten (er wird bereits realisiert) oder zu erreichen (es gibt eine Gewinn-Lücke).
II. Bedeutung des Themas „Gewinnbedarf als Zielgröße für die Steuerung von KMU“
1. Bedeutung für die Unternehmensstrategie
Ein Unternehmen benötigt für die dauerhafte Sicherung der eigenen Existenz ein ausreichendes Gewinn-Niveau. Nur damit sind Risiken aus dem Geschäftsmodell und Investitionen in dessen Weiterentwicklung vor dem Hintergrund von Digitaler Transformation und Nachhaltigkeit auf Dauer gesichert.
Die Zahl, die für das Unternehmen als „ausreichend“ anzusehen ist, sollte nicht durch Zufall oder Tagesform ermittelt werden, sondern systematisch.
Dies gilt für alle Lebensphasen eines Unternehmens:
Gründung: Eine entscheidende Frage im Businessplan ist das zu erzielende Gewinn-Niveau, um die Lebenshaltung der Gründer, das Mitwachsen des Eigenkapitals und die darauf zu zahlenden Ertragsteuern erwirtschaften zu können. Und das gilt nicht nur für das erste Jahr, sondern für alle Folgejahre mit im Zweifel wachsenden Ansprüchen in allen drei Dimensionen. S. 234
Konsolidierung: In dieser Phase kommt der regelmäßigen Neuberechnung des Gewinnbedarfs besondere Bedeutung zu. Denn jetzt geht es um Substanzbildung im privaten Bereich wie im Unternehmen.
Abstieg und Krise: Jetzt hilft der berechnete Gewinnbedarf bei der Überlegung, auf welche Ansprüche und damit Ausgaben vorübergehend oder für wie lange verzichtet werden könnte, um die Ertragskraft und die Liquidität des Unternehmens nicht zu überfordern.
Wiederaufstieg: Letztlich wiederholt sich das Thema aus der Gründungsphase mit der Frage, was die Mindestansprüche sind und wie diese ggf. Jahr für Jahr erhöht werden könnten, wenn das Unternehmen es wieder schafft, diese zu erfüllen.
Sander, Die Unternehmenslebenskurve: ein Beratungswerkzeug für alle Lebenslagen – Teil 2: Einsatz in den verschiedenen Lebensphasen eines Unternehmens, NWB-BB 7/2022 S. 214, NWB BAAAJ-16045