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Steuerrecht | Grunddienstbarkeit als Teil des notwendigen Betriebsvermögens
Eine Grunddienstbarkeit, die zugunsten des Eigentümers des Betriebsgrundstücks besteht, ist notwendiges Betriebsvermögen, weil sie das steuerliche Schicksal des Betriebsgrundstücks teilt. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer und Eigentümer des Betriebsgrundstücks keine Kenntnis von der Grunddienstbarkeit hat.S. 693
Im [i]Klägerin erfuhr erst später von den GrunddienstbarkeitenRahmen einer Betriebsaufspaltung vermietete die AB-Grundstücksgemeinschaft (Klägerin) ein Grundstück an die AB-GmbH. Die Klägerin erwarb noch drei weitere Grundstücke, u. a. das Grundstück X, die ebenfalls zu ihrem notwendigen Betriebsvermögen gehörten. Das Nachbargrundstück des Grundstücks X gehörte der N-KG. Auf ihrem Grundstück waren zwei Grunddienstbarkeiten zugunsten des Eigentümers des Grundstücks X (nunmehr also zugunsten der Klägerin) eingetragen, wonach auf dem Gr...