NWB Sanieren Nr. 7 vom Seite 199

Checkliste: Schlussabrechnung Corona-Überbrückungshilfen: Paket 1 – Checklisten mit Berechnung

November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe I, II und III

Wurde die Antragstellung der Überbrückungshilfen I bis IV sowie der November- und Dezemberhilfe durch prüfende Dritte vorgenommen und sind hierzu Bewilligungs- bzw. Teilablehnungsbescheide für die beantragten Programme ergangen, ist bis zum entsprechend eine Schlussabrechnung einzureichen. Die Schlussabrechnung erfolgt über das elektronische Antragsportal des Bundes ebenfalls durch die prüfenden Dritten.

Mit diesen Excel-Tools können Sie die Schlussabrechnungen optimal vorbereiten, berechnen und als Grundlage für Ihre Mandantengespräche nutzen. Die sich auf Basis der Fixkosten und des maßgeblichen Erstattungssatzes ergebende Förderung wird in den Tools übersichtlich dargestellt und Schritt für Schritt hergeleitet.

Besonderheiten hierbei:

  • Für die Überbrückungshilfe III wird für kleine bzw. Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe ein direkter Vergleich erstellt, ob hier die monatlichen Durchschnittswerte des Jahres 2019 berücksichtigt werden sollten.

  • Für die November- und Dezemberhilfe wird in einem assistierten Verfahren unter Berücksichtigung des Gründungsdatums, einer Solo-Selbständigkeit und Außer-Haus-Umsätzen die maßgebliche Bemessungsgrundlage für den Rückgang des Umsatzes identifiziert.

Die Excel-Tools für die Schlussabrechnung bauen direkt auf den bereits in der NWB Datenbank verfügbaren Antrags-Checklisten auf: Damit ist gewährleistet, dass Sie sich schnell und einfach in den Excel-Tools zurechtfinden.

So können Sie die Checklisten abrufen

Sie können die Checklisten „Schlussabrechnung Corona-Überbrückungshilfen: Paket 1“ am schnellsten abrufen, indem Sie im Suchfeld der NWB Datenbank die DokID NWB HAAAI-62722 eingeben. Alternativ können Sie natürlich auch nach den Begriffen „Corona-Pandemie“ suchen.

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Fundstelle(n):
NWB Sanieren 7/2022 Seite 199
NWB KAAAJ-17588