Kindergeldanspruch bei krankheitsbedingter Unterbrechung der Berufsausbildung
Leitsatz
1. Die Unterbrechung einer Berufsausbildung ist für den Anspruch auf Kindergeld unschädlich, wenn sie infolge einer Erkrankung
des Kindes erfolgt.
2. Entscheidend für die Frage, ob eine Unterbrechung der Ausbildung wegen einer Erkrankung im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1
Nr. 2 Buchst. c EStG kindergeldrechtlich unschädlich ist, ist nicht, ob während der Unterbrechung ein förmliches Ausbildungsverhältnis
zu einem bestimmten Ausbildungsbetrieb besteht, sondern, ob das erkrankte Kind wegen der Erkrankung zeitweise objektiv gehindert
ist, Ausbildungsmaßnahmen zu ergreifen.
3. Eine Unterbrechung der Ausbildung liegt auch vor, wenn das ursprüngliche Ausbildungsverhältnis aufgrund der Erkrankung
gekündigt und unmittelbar nach der Genesung eine gleichartige Ausbildung bei einem anderen Ausbildungsbetrieb aufgenommen
wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAJ-17574
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 17.06.2019 - 1 K 186/17
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