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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 11 | Kindergeld: Kein Anspruch für langfristig erkranktes Kind bei fortbestehendem Ausbildungsverhältnis

Eltern haben nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs keinen Anspruch auf Kindergeld wegen einer Berufsausbildung des Kindes, wenn das Ausbildungsverhältnis zwar fortbesteht, Ausbildungsmaßnahmen aber wegen einer langfristigen Erkrankung des Kindes unterbleiben. In Betracht kommt dann jedoch eine Berücksichtigung wegen Behinderung. Eine Krankheit ist nicht vorübergehend, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine länger als sechs Monate dauernde Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Jüngst hat der Bundesfinanzhof erneut zum Thema „Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind” Stellung genommen – leider wieder einmal zu Ungunsten der Eltern. Der III. Senat des BFH hat nämlich entschieden: Die Gewährung von Kindergeld wegen einer Berufsausbildung des Kindes ist selbst dann nicht möglich, wenn das Ausbildungsverhältnis zwar fortbesteht, Ausbildungsmaßnahmen wegen einer langfristigen Erkrankung des Kindes aber unterbleiben.

Im Streitfall hatte ein Sohn während seiner Ausbildung einen schweren Unfall mit Schädelbasisbruch und einem Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Nach dem Krankenhausaufenthalt durchlief der junge Erwachsene verschiedene Reha-Maßnahmen, von ...

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