Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMF zu Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token
Das BMF präsentiert sein Schreiben „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ v. (BStBl 2022 I S. 668) als eines, „das den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft sowie dem einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und einfach anwendbaren Leitfaden [...] an die Hand gibt“. Wird dieses Versprechen mit dem BMF-Schreiben erfüllt?
.
[i]BMF-Token sind bestimmte Ansprüche oder Rechte zugeordnet Token: Abweichend vom „Cryptospace“ und zugleich einschränkend, definiert das BMF den Begriff „Token“ – nachfolgend „BMF-Token“ genannt – als Oberbegriff für digitale Einheiten, denen bestimmte Ansprüche oder Rechte zugeordnet sind, deren Funktionen variieren ( ). Gemäß des Untersuchungsgrundsatzes (§ 88 AO) muss jeder Token unabhängig von seiner Bezeichnung gewürdigt und nach seinem rechtlichen Gehalt eingeordnet werden ( und ). Dabei ist zu unterscheiden, ob die Token den Inhabern eine besondere Rechtsposition einräumen oder nicht (B ), weshalb insbesondere die ertragsteuerrechtliche Einordnung...