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GUV | Wegeunfall: erneut entstandener Versicherungsschutz
Das Ende der Unterbrechung des versicherten Heimwegs wird bei Nutzung der Straßenbahn nicht erst mit Erreichen der Haltestelle oder Einsteigen in die Straßenbahn markiert. Eine das Ende der Unterbrechung markierende Handlung wird objektiv bereits ab dem Zeitpunkt erkennbar, ab dem der Betroffene – wenn auch zunächst als Fußgänger – dieselbe Strecke in dieselbe Richtung zurücklegt wie das öffentliche Verkehrsmittel.
Der Betroffene hatte seinen versicherten Heimweg mit der Straßenbahn vom Hauptbahnhof bis zur Wohnung zwar mit dem Verlassen der Straßenbahn mehr als nur geringfügig unterbrochen, um sich in einer Arztpraxis ein Rezept zu holen. Die Unterbrechung war zum Unfallzeitpunkt indes wieder beendet und der Versicherungsschutz erneut entstanden. Der Betroffene [i]Kastenbauer, NWB 1/2021 S. 45 b...