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Steuerrecht | Nießbrauch an GmbH-Anteilen ohne Stimmrechte ist steuerlich unwirksam
Die Einräumung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen führt nur dann zu einer Zurechnung der Dividende beim Nießbrauchsberechtigten, wenn dieser neben dem Gewinnanteil auch die wesentlichen Verwaltungsrechte, insbesondere Stimmrechte, ausüben darf.
Erhält [i]VGA droht der Nießbrauchsberechtigte hingegen nur einen Anspruch auf den Gewinnanteil, nicht aber auch die Stimmrechte, ist die Dividende weiterhin dem Anteilseigner zuzurechnen. Wird die Dividende tatsächlich an den Nießbrauchsberechtigten gezahlt und ist der Anteilseigner eine GmbH, führt die Auszahlung grundsätzlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei der Anteilseigner-GmbH gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sowie beim Gesellschafter der Anteilseigner-GmbH gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, wenn der Nießbrauchsberechtigte eine nahe stehende Person des Gesellschafters der Anteilseigner-Gmb...