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Implikationen der Berücksichtigung von Währungsverlusten nach § 8b Abs. 3 KStG i. d. F. KöMoG
I. Ausgangslage
Währungsschwankungen sind bei internationalen Geschäftsbeziehungen häufig anzutreffen, doch die Finanzverwaltung tut sich erfahrungsgemäß schwer damit, wechselkursbedingte Teilwertanpassungen steuermindernd anzuerkennen. Das fängt schon bei der Frage an, ob Teilwertabschreibungen für währungskursbedingte Wertminderungen des Vermögens bzw. Teilwertzuschreibungen aus währungskursbedingten Werterhöhungen von Schulden anerkannt werden (hierzu zeigt der Beitrag jüngste Entwicklungen der Rechtsprechung auf). Wenn diese Hürde genommen ist, muss die Gewinnminderung in der steuerlich Einkommensermittlung Bestand haben. Zu dieser Frage wird an eine frühere Verwaltungsauffassung erinnert und diese wird mit der jüngsten Gesetzesanpassung in § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG durch das KöMoG kontrastiert. Darauf aufbauend beleuchtet der Beitrag die sich ergebenden Tax Accounting-Implikationen und weist auf eine Konstellation hin, in der eine unzutreffende Abbildung im Tax Accounting in der Praxis auftreten könnte.