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FG Münster Beschluss v. - 15 V 408/22

Gesetze: KBV § 2; AO § 240 Abs. 1

Säumniszuschläge

Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei einstweiligen Rechtsschutz wegen geringfügiger Säumniszuschläge

Leitsatz

Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über geringfügige steuerliche Nebenleistungen ist ein Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen, wenn bei objektiver Betrachtung ein Interesse als so gering anzusehen ist, dass es nicht die Inanspruchnahme der staatlichen Rechtsschutzeinrichtungen rechtfertigt. Dies ist – auch ohne normierte allgemeine Bagatellgrenze für steuerliche Nebenleistungen – der Fall, wenn der streitige Betrag (hier: Säumniszuschlag i.H.v. 4,50 €) die Bagatellgrenzen der Kleinbetragsverordnung unterschreitet und die ersatzfähigen Kosten der Rechtsverfolgung ein Vielfaches (hier: das Fünfundzwanzigfache) der zu erstreitende Summe betragen würden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2022 S. 352 Nr. 11
EAAAJ-17162

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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FG Münster, Beschluss v. 30.05.2021 - 15 V 408/22

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