USt direkt digital Nr. 13 vom Seite 1

Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Grundsätzlich werden Steuern nicht im Leistungsaustausch gezahlt. Gerade im Bereich der Kommunalabgaben kann sich die Situation aber anders darstellen. Der BFH hat daher mit Beschluss v. – XI R 30/19 einen Fall dem EuGH vorgelegt, bei der ein Kurort in der Kurtaxe eine Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Kurinfrastruktur sieht. Die Entscheidung des EuGH kann auch Auswirkungen auf die Auslegung des § 2b UStG haben. Den Vorlagebeschluss erläutert Prof. Peter Mann ab S. 2.

Carsten Timm stellt Ihnen zwei neue BMF-Schreiben vor: Ab S. 11 das Schreiben zur Beurteilung von Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte und ab S. 12 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Zahlungen im Zusammenhang mit EU-Rahmenprogrammen.

Wann macht sich eigentlich ein Steuerberater der Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung strafbar? Diese nicht leicht zu beantwortende Frage beantwortet Dr. Matthias Gehm mit Beispielen in der aktuellen Ausgabe unserer Reihe Praxisfälle. Ein Beispiel: Ein Steuerberater, der aus ersichtlichen Scheinrechnungen für seinen Mandanten die Vorsteuer zieht, macht sich nach § 370 AO strafbar. Vorsicht ist also geboten!

Mit herzlichen Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 13 / 2022 Seite 1
NWB LAAAJ-17112