Online-Nachricht - Freitag, 08.07.2022

Gesetzgebung | Bundesrat billigt Ausweitung der Online-Beglaubigung

Der Bundesrat hat am das "Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften" gebilligt, welches der Bundestag am beschlossen hatte.

Das Gesetz weitet vor allem die Möglichkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen aus. Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbH oder Aktiengesellschaften entfällt. Zudem erstreckt es das Verfahren auch auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister. Es sieht vor, dass das notarielle Verfahren der Online-Beurkundung auch auf einstimmig gefasste satzungsändernde Beschlüsse sowie auf GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten angewendet werden kann.

EU-Digitalisierungsrichtlinie

Das eigentliche Umsetzungsgesetz zur europäischen Digitalisierungsrichtlinie hatte das parlamentarische Verfahren bereits im vergangenen Jahr durchlaufen, der Bundesrat hatte es am gebilligt. Es tritt größtenteils zum in Kraft. Das jetzt vorliegende Gesetz geht über die europäischen Vorgaben hinaus.

Weitere Regelungen

Das Gesetz sieht auch eine Ausweitung der Möglichkeiten der Beurkundung mittels Videokommunikation in der Bundesnotarordnung vor.

Gestaffeltes Inkrafttreten

Das Gesetz kann jetzt teilweise am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, zu großen Teilen am und teilweise erst am in Kraft treten.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB KAAAJ-17108