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NWB Nr. 28 vom Seite 1951

Das geänderte Nachweisgesetz – mehr Bürokratie geht kaum

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1993Der Bundestag hat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ am verabschiedet. Es wird ganz überwiegend am in Kraft treten. Die Inhalte werden für mehr Verwaltungsaufwand in den Personalbüros sorgen.

Änderungen im Nachweisgesetz

[i]Keine Erleichterungen bei der NachweisformFür massive Kritik sorgte neben der Erweiterung der eigentlichen Inhalte vor allem die Tatsache, dass für den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen an der Schriftform festgehalten wird, obwohl die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie die Möglichkeit der elektronischen Textform zugelassen hätte.

[i]Nachweiskatalog deutlich ausgeweitetDer Katalog der Arbeitsbedingungen, über die der Arbeitnehmer aktiv zu informieren ist, wurde erheblich erweitert. U. a. ist der Arbeitnehmer nunmehr auch über das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren zu informieren. Dazu ge...

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