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BBK Nr. 14 vom

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Umlage der Grundsteuer auf den Mieter

Dr. Johannes Riepolt

Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags unterliegen Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG einer speziellen Hinzurechnungsvorschrift. Mit ihr soll methodisch dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung getragen werden. Wenngleich nach dem gesetzestypischen Lastenverteilungsgrundsatz die Grundsteuer für eine vermietete Gewerbeimmobilie vom Vermieter zu tragen ist, kann diese auch vertraglich auf den Mieter umgelegt werden. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob – neben der laufenden Miete – auch die umgelegte Grundsteuer beim Mieter der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG unterliegt. Hierzu lag dem BFH ein Sachverhalt vor, in dem das Finanzamt eine Hinzurechnung befürwortete, Mieter und Finanzgericht hingegen verneinten. Die Grundsätze des Urteils und die buchhalterische Erfassung eines ähnlichen Sachverhalts werden in nachfolgendem Buchführungs-Seminar dargestellt.

Nach dem Urteilsgrundsatz der BFH-Entscheidung vom - III R 65/19 ist bei der Beurteilung, ob Aufwendungen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterl...

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