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Steuerliche Verlustverrechnung: Stabilisator in Konjunkturkrisen?
Mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die steuerliche Verlustverrechnung wieder in den Mittelpunkt steuerpolitischer Diskussionen gerückt. Auch der Gesetzgeber hat insbesondere die praktische Bedeutung des Verlustrücktrags für die Liquidität von Unternehmen erkannt und deshalb sowohl temporäre als auch dauerhafte Anpassungen vorgenommen. Für viele Unternehmen könnte die Erweiterung des Verlustrücktrags jedoch zu spät kommen bzw. nicht ausreichend sein.
Gesetzliche Neuregelung des Verlustrücktrags
Mit dem Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz v. , BGBl 2022 I S. 911) hat der Gesetzgeber die Regelungen zum steuerlichen Verlustrücktrag angepasst (Beschluss des Bundestags v. , BR-Drucks. 223/22, Zustimmung des Bundesrats am ). Die Anpassungen knüpfen an die erweiterte Möglichkeit zur Verlustverrechnung an, die bereits durch die vorherigen Steuerhilfegesetze zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise eingeführt wurde. So gelten die zuletzt durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz v. (BGBl 2022 I S. 330) ...