Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Beihilfen an einen Habilitanden
Leitsatz
1. Ein Privatgelehrter, dem für die Fertigung einer Habilitationsschrift über ein bestimmtes Thema Beihilfen gezahlt werden, erhält diese nicht zur Förderung der Ausbildung im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG 1958.
2. Sind die Beihilfen nicht zur Bestreitung von Personal- oder Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit anfallen, gewährt worden, so daß sie vom Empfänger auch zur Deckung der Lebenshaltungskosten verwendet werden konnten, so dienten sie nicht der unmittelbaren Förderung der Wissenschaft im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG 1958.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 566 BAAAA-90784
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