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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 11 K 2359/19 BG

Gesetze: BewG § 9 Abs. 2 Satz 1; BewG § 198; BauGB § 194; BauGB § 199; ImmoWertV § 7

Bedarfsbewertung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes aufgrund Teilerbauseinandersetzung – Anforderungen an Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr

Leitsatz

  1. Bei der Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Erbschaftsteuer kann der Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes auch dann nicht aus einer Teilerbauseinandersetzung abgeleitet werden, wenn die Beteiligten keine nahe stehenden Personen sind.

  2. Eine Teilerbauseinandersetzung vollzieht sich – ebenso wie die Verkäufe von Miteigentumsanteilen oder ideeller Anteile einer wirtschaftlichen Einheit - nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ErbBstg 2022 S. 162 Nr. 7
GStB 2022 S. 412 Nr. 12
GStB 2022 S. 413 Nr. 12
SAAAJ-16677

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 03.09.2020 - 11 K 2359/19 BG

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