Gesetzgebung | EEG-Umlage entfällt ab 1.7. vollständig (BMWK)
Ab dem fällt die EEG-Umlage im Strompreis vollständig weg. Die EEG-Umlage beträgt bisher 3,72 Cent je Kilowattstunde und wird nun auf null abgesenkt. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufmerksam.
Hierzu führt das BMWK u.a. weiter aus:
Die Absenkung der EEG-Umlage auf null wurde bereits am final vom Bundesrat beschlossen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 20.5.2022). Gleichzeitig wurde im Energiewirtschaftsrecht sichergestellt, dass die Umlageabsenkung im zweiten Halbjahr 2022 auch beim Endkunden ankommt.
Stromlieferanten werden in den jeweiligen Vertragsverhältnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum verpflichtet.
Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh zahlte 2021 noch 227,50 € für die EEG-Umlage. 2022 werden es wegen der Absenkung zum 1. Juli über das Jahr gerechnet nur noch 65 € sein. 2023 wird die Absenkung auf null dann voll wirksam.
Quelle: BMWK, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
TAAAJ-16642