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GK Nr. 9 vom Seite 17

Jugendarbeitsschutzgesetz

Dipl.-Hdl. Lars Wächter

Wenn in Deutschland junge Menschen ihre Ausbildung beginnen, sind sie im Durchschnitt fast 20 Jahre alt. Dennoch hat das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine große Bedeutung, denn mehr als ein Viertel der Azubis ist bei Ausbildungsbeginn noch minderjährig. Grund genug also, das JArbSchG genauer zu betrachten und sich mit den wichtigsten Regelungen vertraut zu machen. Mit der Arbeitsvorlage in meinkiehl können Sie die wichtigsten Fakten zum JArbSchG übersichtlich zusammenfassen.

Info

Das Thema Jugendarbeitsschutzgesetz stammt aus Lernfeld 1 des Rahmenlehrplans und wird im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Der Weg zum Jugendarbeitsschutz

Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts ging man davon aus, dass mit dem 10. oder 11. Lebensjahr das Kindesalter vorbei sei – und dann nahtlos der Übergang ins Erwachsenenalter erfolge. Die Phase der Jugend war damals unbekannt. Nicht selten schufteten Kinder schon ab dem fünften oder sechsten Lebensjahr 13, 14 oder 15 Stunden in den Fabriken oder in Bergwerken (s. Abb. 1). Sehr anschaulich schildert Friedrich Engels (1820 – 1895) diese Zustände in seiner Studie „Die Lage der arbeitenden Klasse in England“ (s. Info auf der nächsten Seite).

Noch bevor die Industrialisierung in Deutsc...