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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 662

Organschaft in der Körperschaft- und Gewerbesteuer

Grundlagen in zehn prüfungs- und praxisrelevanten Fällen

Alexandra Klemann

Die Organschaft in der Körperschaft- und Gewerbesteuer ist nicht nur in der Praxis ein weit verbreitetes Konstrukt, sondern gehört auch in der StB-Prüfung zu den „Dauerbrennern“. Die Körperschaftsteuer kennt grds. das Trennungsprinzip, d. h. jede Kapitalgesellschaft wird als einzelnes Steuersubjekt betrachtet und für sie wird ein eigenes zvE (§ 7 Abs. 1 KStG) ermittelt. Mit den Vorschriften der §§ 14 ff. KStG wird dieser Grundsatz zwar fortgeführt, allerdings werden letztlich die Ergebnisse von Mutter- und Tochtergesellschaften bei der Muttergesellschaft für körperschaftsteuerliche Zwecke vereinigt. Damit können steuerliche Verluste der Tochter mit den steuerlichen Gewinnen der Mutter verrechnet werden, so dass bspw. die Effekte der Mindestbesteuerung (§ 10d Abs. 2 EStG) eingedämmt werden. Auch die Ausschüttungsbelastung durch die 5 %-Besteuerung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG fällt nicht an. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG verweist zudem auf die §§ 14 ff. KStG. Im Folgenden werden zur Einführung ins Thema die Tatbestandsvoraussetzungen sowie die Vor- und Nachteile der Organschaft in der Körperschaft- und Gewerbesteuer erläutert. Zehn grundlegende Fälle führen dabei durch das Besteuerungsprocedere.

I. Körperschaftsteuerliche Organschaft

1. Tatbestandsvoraussetzungen

Die...

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Organschaft in der Körperschaft- und Gewerbesteuer

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