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Kontrollverlust bei Optionen zum Rückkauf der Anteile
I. Einführung
Für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach IFRS gilt für den Einbezug von Tochterunternehmen ein einheitliches Konsolidierungskonzept (IFRS 10.6). Ein Beherrschungsverhältnis liegt vor, wenn das vermeintliche (Mutter-)Unternehmen:
aufgrund zum Stichtag bestehender Rechte die Fähigkeit hat, die relevanten Aktivitäten eines anderen Unternehmens zu bestimmen ( power),
variablen Rückflüssen aus dem Engagement im untergeordneten Unternehmen ausgesetzt ist ( variability in returns) und
eine Verbindung zwischen beiden besteht, d. h. die Entscheidungsgewalt eingesetzt werden kann, um die Höhe der Rückflüsse zu beeinflussen ( linkage between power and variability to returns).
Die Beurteilung eines etwaigen Beherschungsverhältnisses ist kontinuierlich, also fortlaufend innerhalb der Berichtsperiode vorzunehmen. Es gilt ein gemildertes Stichtagsprinzip. Für Unternehmen mit einem breiten Spektrum an Aktivitäten, bei denen also fortlaufend Entscheidungen zu Geschäftsaktivitäten erforderlich sind, ist eine Beherrschung belegt, wenn das vermeintliche Mutterunternehmen:
selbst oder über einen für ihn Handelnden (Agenten) die für die relev...