Online-Nachricht - Mittwoch, 29.06.2022

Grundsteuerreform | Allgemeine Informationen für Baden-Württemberg (FinMin)

Am Freitag, , ist es soweit: Dann können Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung abgeben. Bis Ende Oktober 2022 haben sie dafür Zeit.

Hierzu führt das Finanzministerium Baden-Württemberg u.a. weiter aus:

  • Wichtige Informationen zur Erklärungsabgabe haben die privaten Grundstückseigentümer in einem Informationsschreiben erhalten. Zusammen mit den Daten, die auf der landeseigenen Internetseite www.grundsteuer-bw.de zur Verfügung gestellt werden, kann die Grundsteuererklärung damit schnell und einfach ausgefüllt werden. Die Abgabe ist verpflichtend: Die Erklärungen bilden die Grundlage für die Grundsteuerreform.

  • Die Erklärung ist elektronisch einzureichen. Das geht zum Beispiel über ELSTER. Auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de wird dazu ab dem eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bereitgestellt. In Ausnahmefällen können auch Papiervordrucke genutzt werden. Diese gibt es ebenfalls ab dem in den Finanzämtern vor Ort.

  • Für die Grundsteuer B sind unter anderem die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert in die Erklärung einzutragen. Beide Werte können ab dem über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden.

  • Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen der Kommunen geliefert. Falls es dabei zu Verzögerungen kommen sollte, empfiehlt es sich, die Internetseite zu einem späteren Zeitpunkt nochmals aufzurufen. Sollten die Bodenrichtwerte nicht bis Ende Oktober vorliegen, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer keine Nachteile befürchten. Darüber hinaus kann auch die zuständige Gemeinde über den Bodenrichtwert Auskunft geben. Die Grundstücksfläche steht außerdem im Grundbuch und im Kaufvertrag.

Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAJ-16532