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Arbeitsverhältnis | Vertraglich festgelegter Arbeitsort
Ist im Arbeitsvertrag der Arbeitsort festgelegt, ist kein Raum für die Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers (§ 106 Satz 1 GewO) in örtlicher Hinsicht.
Im Streitfall ging es um den Anspruch einer medizinischen Fachangestellten gegenüber ihrer eine Augenklinik sowie weitere Versorgungseinrichtungen betreibenden Arbeitgeberin auf Beschäftigung im Homeoffice nach Rückkehr aus einer Langzeiterkrankung. Nach Ansicht des Gerichts ist die Arbeitgeberin nur in den Grenzen des jeweiligen Vertragsgegenstands verpflichtet, auf die Rechtsgüter und Interessen der Arbeitnehmerin entsprechende Rücksicht zu nehmen. Sie muss dabei keine vertragsfremde Tätigkeit akzeptieren. [i]Jesgarzewski, NWB 30/2020 S. 2248Dies wäre aber bei der Arbeitnehmerin der Fall, da sie im Vergleich zu...