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BFH Urteil v. - VI R 337/70 BStBl 1972 II S. 261

Gesetze: EStG 1969 §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 9

Unterhaltszuschüsse an Finanzanwärter als Arbeitslohn, Werbungskosten der Finanzanwärter

Leitsatz

1. Der Senat hält daran fest, daß die an einen Finanzanwärter gezahlten Unterhaltszuschüsse Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 EStG sind.

2. Aufwendungen, die einem Finanzanwärter im Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis entstehen, sind Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 EStG, und zwar auch dann, wenn sie durch die mit diesem Dienstverhältnis zusammenhängende Ausbildung und durch die abschließende Prüfung veranlaßt sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 261
XAAAA-90742

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BFH, Urteil v. 21.01.1972 - VI R 337/70

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