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Steuerliches Corona-Quartett vollendet
Der Bundesrat hat am dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, welches der Bundestag am beschlossen hatte. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes.
Einordnung
Mit dem Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (4. Corona-StHG) wird eine Gesetzgebungsserie fortgeführt und hoffentlich aufgrund des sich abzeichnenden Abflauens der Pandemie abgeschlossen, mit der der Steuergesetzgeber die diversen steuerlichen Verwaltungsanweisungen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie seit 2020 flankiert hat. Mit der Zustimmung des Bundesrats hat das Gesetz am die letzte parlamentarische Hürde genommen.
Über die reine Krisenbewältigung hinaus hat die Regierungskoalition das 4. Corona-StHG mit zwei weitergehenden Maßnahmen angereichert: Dies betrifft zum einen die im Koalitionsvertrag vereinbarte dauerhafte Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume. Zum anderen hat der Gesetzgeber unerwartet auch die seit Jahren andauernde Disk...