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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7011/19

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1 S. 1, UStG § 2 Abs. 1 S. 3, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. a, UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, MwStSystRL Art. 9 Abs. 1, MwStSystRL Art. 9 Abs. 2

Keine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG einer Holdinggesellschaft durch Darlehensvergabe an Tochtergesellschaften zum Aufbau eines von Enkelgesellschaften ausgeübten operativen Geschäfts

Unternehmereigenschaft durch entgeltliche Beratung einer Enkelgesellschaft

keine wirtschaftliche Eingliederung durch einmalige Beratungsleistungen

Leitsatz

1. Eine Holdinggesellschaft, die Kapital einsammelt und in Form verzinslicher Darlehen an Tochtergesellschaften weitergibt, damit diese selbst oder durch Enkelgesellschaften etc. ein operatives Geschäft aufbauen können, wird nicht unternehmerisch im Sinne von § 2 Abs. 1 UStG tätig, wenn die Holdinggesellschaft gegenüber den Tochtergesellschaften ansonsten keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt, deren Ergänzung oder notwendige Erweiterung die Darlehensgewährung sein kann.

2. Die Holdinggesellschaft ist aber insoweit Unternehmerin im Sinne von § 2 Abs. 1 UStG, als sie entgeltlich Beratungsleistungen an eine Enkelgesellschaft erbringt.

3. Einmalig entgeltlich an eine Enkelgesellschaft erbrachte Beratungsleistungen führen nicht zu einer wirtschaftlichen Eingliederung der Enkelgesellschaft als Voraussetzung für eine umsatzsteuerliche Organschaft.

Fundstelle(n):
OAAAJ-15864

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.06.2021 - 7 K 7011/19

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