Energiesteuervergütung für zur Stromerzeugung verwendetes
Benzin: Unmittelbare Berufung auf EnergieStRL für Zeiträume vor
2011
Leitsatz
Für vor dem Inkrafttreten des § 49 Abs. 2a EnergieStG am liegende Zeiträume konnte ein Betreiber von Motorenprüfständen
mit rückspeisefähigen Asynchronmaschinen zur Erzeugung von Strom mit einer Nennleistung von mehr als zwei Megawatt seinen
Anspruch auf Vergütung der Energiesteuer für das zur Stromerzeugung verwendete Benzin unmittelbar auf Art. 14 Abs. 1 Buchst.
a EnergieStRL stützen.
Fundstelle(n): LAAAJ-15852
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 09.12.2015 - 4 K 625/15 VE
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