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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 625/15 VE

Gesetze: EnergieStRL Art. 14 Abs. 1 Buchst. a; EnergieStRL Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 3 Satz 2; StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3; EnergieStG § 49 Abs. 2a

Energiesteuervergütung für zur Stromerzeugung verwendetes Benzin: Unmittelbare Berufung auf EnergieStRL für Zeiträume vor 2011

Leitsatz

Für vor dem Inkrafttreten des § 49 Abs. 2a EnergieStG am liegende Zeiträume konnte ein Betreiber von Motorenprüfständen mit rückspeisefähigen Asynchronmaschinen zur Erzeugung von Strom mit einer Nennleistung von mehr als zwei Megawatt seinen Anspruch auf Vergütung der Energiesteuer für das zur Stromerzeugung verwendete Benzin unmittelbar auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. a EnergieStRL stützen.

Fundstelle(n):
LAAAJ-15852

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 09.12.2015 - 4 K 625/15 VE

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