Abweichende Zinsfestsetzung auf Umsatzsteuernachforderungen aus
Billigkeitsgründen: Liquiditätsvorteil bei unberechtigter
Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges – Saldierung mit Umsatzsteuerzahlung
des Leistungserbringers – Gesamtbetrachtung bei Leistungen zwischen
beteiligungsidentischen Kapitalgesellschaften
Leitsatz
Die Zinsfestsetzung auf Umsatzsteuernachforderungen wegen unberechtigter Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges auf Eingangsumsätze
ist nicht deshalb sachlich unbillig, weil sich Vor- und Nachteil der verspäteten Festsetzung beim Fiskus per Saldo wegen des
Zusammenhanges von Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer ausgleichen (vgl. BFH-Rspr.).
Dies gilt auch dann, wenn Leistungserbringer und Leistungsempfänger beteiligungsidentische Kapitalgesellschaften sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 15/2022 S. 695 GAAAJ-15845
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 22.06.2018 - 1 K 2493/16 U
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