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Kurzfassung zum Beitrag von Scholz, StuB 12/2022 S. 449

Bilanzierung unter Abkehr von going concern

Dr. Stephan C. Scholz

Die Bilanzierung und Bewertung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit stellt eines der Fundamentalprinzipien der handelsrechtlichen Rechnungslegung dar. Hiervon muss indes abgewichen werden, wenn der going concern-Annahme rechtliche und/oder tatsächliche Gegebenheiten entgegenstehen. Das HGB schreibt hierfür keine gesonderten Bilanzierungs- oder Bewertungsvorschriften vor. Unter dem Blickwinkel der Einstellung der Geschäftstätigkeit und der womöglich beabsichtigten Abwicklung bzw. Liquidation des Unternehmens tritt die Zwecksetzung der Ermittlung des (noch) vorhandenen Reinvermögens in den Fokus der Rechnungslegung. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Bilanzierung und Bewertung werden im Beitrag überblicksartig dargestellt.

Einordnung

Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung im handelsrechtlichen Jahresabschluss grds. von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Abgesehen von den Bestimmungen zur Abwicklungs- bzw. Liquidationseröffnungsbilanz in § 270 Abs. 2 AktG bzw. § 71 Abs. 2 GmbHG ist gesetzlich nicht geregelt, welche Auswirkungen sich auf die handelsrechtliche Rech...

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