Online-Nachricht - Mittwoch, 15.06.2022

Grundsteuer | Nutzer von Garagen oder Kleingärten müssen keine Feststellungserklärung mehr abgeben (FinMin Thüringen)

Das Thüringer Finanzministerium macht darauf aufmerksam, dass aufgrund des Wechsels von der bisherigen Nutzerbesteuerung zur Eigentümerbesteuerung in einigen Fällen noch die Daten der Pächter beim Finanzamt hinterlegt sind, weshalb es vereinzelt zu einem Informationsschreiben an Nutzer von Garagen und Gartenlauben gekommen ist. Betroffene können das Informationsschreiben als gegenstandlos betrachten.

Hintergrund: Mit der Grundsteuerreform wird eine neue Rechtslage geschaffen, welche erst ab dem zum Tragen kommt. Neu ist, dass nunmehr der Eigentümer des Grund und Bodens Steuerschuldner ist und nicht wie bisher der Nutzer des Grundstücks.

Deshalb sind aktuell nur die Eigentümer aufgefordert, eine Feststellungserklärung auf den gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Aus dieser Verpflichtung resultieren dann im Jahr 2025 die neuen Grundsteuerbescheide.

Hierzu führt das Thüringer Finanzministerium weiter aus:

  • In Umsetzung der Grundsteuerreform wurden alle Eigentümer von Grundbesitz in Thüringen mit einem allgemeinen Informationsschreiben auf ihre Erklärungsabgabeverpflichtung hingewiesen. Finanzministerin Heike Taubert erklärt: „Dabei wurden die Nutzerinnen und Nutzer von Garagen und Gartenlauben als bisherige Erklärungspflichtige bewusst außen vorgelassen, da sie durch die Reform nicht mehr erklärungspflichtig sind. Leider konnte dies nicht in allen Fällen programmtechnisch berücksichtigt werden, weshalb es vereinzelt zu einem Informationsschreiben an Nutzerinnen und Nutzer von Garagen und Gartenlauben gekommen ist.“ Aufgrund des Wechsels von der bisherigen Nutzerbesteuerung zur Eigentümerbesteuerung sind in einigen Fällen noch die Daten der Pächter beim Finanzamt hinterlegt.

  • Betroffene können das Informationsschreiben als gegenstandlos betrachten. Fest steht: Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden (z. B. Garagen oder Gartenlauben) ist nur der Eigentümer des Grund und Bodens zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet und nicht wie bisher der Nutzer der Garage oder des Kleingartens.

  • Auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft kommt es durch die Grundsteuerreform zum Wechsel von der bisherigen Nutzerbesteuerung zur nunmehr geltenden Eigentümerbesteuerung. Damit sind zukünftig die Eigentümer der land- und forstwirtschaftlichen Flächen gegenüber dem Finanzamt erklärungspflichtig.

Quelle: Thüringer Finanzministerium, Medieninformation v. (RD)

Fundstelle(n):
NWB XAAAJ-15592