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Abgabenordnung | Im Inland belegene, vollständig eingerichtete Wohnung als Wohnsitz i. S. des § 8 AO
Die Frage der Wohnsitzbegründung kann nach dem nur nach den Verhältnissen des jeweiligen Streitjahres beurteilt werden. Die Entwicklung der Verhältnisse in den Folgejahren bleibt unberücksichtigt. Eine im Inland belegene, vollständig eingerichtete Wohnung erfüllt die Voraussetzungen des Wohnsitzbegriffs i. S. des § 8 AO, wenn sie dem Steuerpflichtigen zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht und regelmäßig genutzt wird. Dabei spricht bereits ein über drei Wochen hinausgehender Aufenthalt im Jahr gegen ein bloßes Ferienquartier und für einen Wohnsitz.