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Oberste FinBeh der Länder 10.05.2022 S 4501, NWB 24/2022 S. 1680

Grunderwerbsteuer | Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG – Anteilseignerwechsel an grundbesitzenden Personengesellschaften

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes v.  (BGBl 2021 I S. 986) wurde der Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG neu geregelt. Die Beteiligungsgrenze wurde auf 90 % gesenkt und der Zeitraum auf zehn Jahre erweitert. Bei einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, gilt die unmittelbare oder mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands dergestalt, dass innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Mit gleich lautenden Erlassen v.  haben die obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG Stellung genommen. [i]Saecker, NWB 38/2021 S. 2842

Anmerkung:

Der Erlass tritt an ...BStBl 2018 I S. 1314BStBl 2021 I S. 1006

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