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IDW | Anwendung der neuen GoA für Abschlussprüfungen bei Non-PIE verschoben
Anfang Juni beschloss der Hauptfachausschuss des IDW (HFA), den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) des IDW unter Berücksichtigung der ISA (DE) für nicht in § 316a Satz 2 HGB genannte Unternehmen (Non-PIE) um ein Jahr zu verschieben. Grund dafür sind angestrebte Entlastungen für Abschlussprüfer von kleineren, weniger komplexen Unternehmen (KMU). Aufgrund der Verschiebung gelten die GoA des IDW unter Berücksichtigung der ISA (DE) nun für Abschlussprüfungen bei Non-PIE ungeachtet der in den GoA des IDW genannten Erstanwendungszeitpunkten erst für Zeiträume, die am oder nach dem beginnen – mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden. Ihr Anwendungszeitpunkt bei Abschlussprüfungen von Unt...