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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 02 | Energetische Maßnahmen: Steuerermäßigung für Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes

Die geänderte ESanMV ist am in Kraft getreten. Die Aufzählung der begünstigten Einzelmaßnahmen wurde explizit ergänzt um bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes. Aber auch für 2020 können entsprechende Maßnahmen laut FM Schleswig-Holstein gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Wärmedämmung von Wänden oder der Erneuerung bzw. dem erstmaligen Einbau von Fenstern und Außentüren stehen.

Wir beginnen mit einer Kurzinformation des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen. Diese Vergünstigung ist nach meiner Wahrnehmung in den Praxen wohl noch nicht so richtig angekommen. – Das mag auch an der Corona-Pandemie gelegen haben. – Die Behörde aus Kiel hat jedenfalls Einzelfragen zu § 35c EStG beantwortet. Zwei Themen wollen wir uns herausgreifen. Zum einen die Förderung von Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes.

Das Ministerium macht darauf aufmerksam, dass die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung geändert worden ist. Die Aufzählung der begünstigten Einzelmaßnahmen wurde explizit ergänzt um bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes....

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