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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 03 | Gewerbesteuer: Aktualisierung des Anwendungserlasses zur Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

Die Obersten Finanzbehörden haben die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs akzeptiert, wonach in Fällen bereits unterjährig ausgeschiedener Wirtschaftsgüter eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für solche Aufwendungen unterbleibt, die als Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert worden wären, wenn sich das Wirtschaftsgut am Bilanzstichtag noch im Betriebsvermögen befunden hätte.

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen ist ja ein absoluter Dauerbrenner. In jüngster Zeit waren zahlreiche Urteile des Bundesfinanzhofs hierzu ergangen, über die wir Sie in „Steuern mobil” auch informiert hatten. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben darauf jetzt mit gleich lautenden Erlassen reagiert. Zwei Aspekte sind besonders hervorzuheben.

So ist nach den Vorgaben der Verwaltung keine Hinzurechnung von Aufwendungen vorzunehmen, die am Bilanzstichtag als Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlage- oder Umlaufvermögens aktiviert wurden. Sind Wirtschaftsgüter im Laufe des Jahres bereits ausgeschieden, unterbleibt eine Hinzurechnung für solche Aufwendungen, die als Anschaffungs- oder Herstellu...

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