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Track 21-26 | Update: Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen
Das BMF hat nach mehr als zehn Jahren seine Verwaltungsanweisungen zum Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen auf den neuesten Stand gebracht. Die beiden Schreiben – zum einem mit allgemeinen Hinweisen und zum anderen speziell zu den Besonderheiten bei Empfängern im Ausland – enthalten zahlreiche Beispiele, regeln unzählige Aspekte und sind natürlich eine Pflichtlektüre für Berater bei Zweifelsfragen.
Wie angekündigt, geben wir Ihnen jetzt ein Update zum Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen. Auf Basis der beiden aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu diesem Thema.
Die erste Anweisung enthält allgemeine Hinweise, die zweite befasst sich speziell mit der Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland. Beide sind ab sofort auf alle offenen Fälle anzuwenden und ersetzen die Vorgängerschreiben aus 2010 . Sie enthalten zahlreiche Beispiele, regeln unzählige Aspekte und sind natürlich eine Pflichtlektüre für Berater bei Zweifelsfragen.
Wir wollen uns einige Punkte herauspicken und mit Ihnen besprechen. – Was die Frage angeht, welche Unterhaltsaufwendungen begünstigt s...