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Track 20 | Insolvenzanfechtung: Hauptzollämter sind zuständig bei Wiederaufleben einer Abgabenforderung
Bei einem Streit darüber, ob eine erloschene Abgabenschuld nach § 144 Abs. 1 InsO rückwirkend wieder aufgelebt ist, handelt es sich um eine Streitigkeit über die Verwirklichung eines Steueranspruchs i. S. von § 218 Abs. 2 AO. Zuständig sind daher – so aktuell der Bundesfinanzhof – die Hauptzollämter. Das höchste deutsche Steuergericht hat sich damit der erstinstanzlichen Auffassung des FG Düsseldorf angeschlossen und der gegenteiligen Auffassung des FG Berlin-Brandenburg eine Absage erteilt.
Über zwei anhängige Revisionsverfahren an der Schnittstelle von Insolvenzrecht und Steuerrecht hatten wir Sie – genau vor einem Jahr – in unserer Juli-Ausgabe 2021 informiert.
Der Bundesfinanzhof musste klären: Darf das Hauptzollamt bei Rückforderungsansprüchen von Einfuhrabgaben aufgrund der Anfechtung von Zahlungen des Schuldners durch den Insolvenzverwalter einen Abrechnungsbescheid erlassen? – Zwei Finanzgerichte vertraten in erster Instanz gegenteilige Auffassungen. Laut dem FG Berlin-Brandenburg ist der Anspruch der Finanzbehörden auf dem Zivilrechtsweg zu klären. Anders hatte hingegen das FG Düsseldorf entschieden. Obwohl im Wesentlichen insolvenzrechtliche Fragen zu beantworten ...