Gesetze: VStG § 1 Abs. 2VStG § 2 Abs. 1 und 2BewG i. d. F. vor BewG 1965 §§ 4, 5, 14 Abs. 3, 17 Abs. 3, 67 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Abs. 2, 77 Abs. 2 Nr. 6
Leitsatz
1. Zur Abgrenzung von Ansprüchen auf Kaufpreisraten als Kapitalforderungen im Sinne des § 67 Abs. 1 Nr. 1 BewG gegenüber Renten und Rechten auf wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 67 Abs. 1 Nr. 4 BewG.
2. Ein für mehrere Jahre als Teil eines Kaufpreises vereinbarter Anspruch auf Umsatzbeteiligung ist nach § 77 Abs. 2 Nr. 6 BewG auch insoweit durch Eintragung einer Höchstbetragshypothek unmittelbar am inländischen Grundbesitz gesichert, als er sich auf die Beteiligung an Umsätzen künftiger Jahre erstreckt.