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BFH Urteil v. - VI R 64/68 U BStBl 1969 II S. 73

Gesetze: LStDV 1965 § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2LStDV 1965 § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2

Leitsatz

Nimmt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine verbilligte Wohnung an, so ist der Unterschied zwischen dem Mietpreis und den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes seinem Arbeitslohn voll zuzurechnen. Bei der Berechnung des Mietvorteils ist ein Abschlag auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die Wohnung den persönlichen Bedürfnissen des Arbeitnehmers nicht entspricht, z.B. weil sie zu groß ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 73
DAAAA-90526

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 02.10.1968 - VI R 64/68 U

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