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BFH Urteil v. - I R 40/68 BStBl 1969 II S. 43

Gesetze: KStG § 4 Abs. 1 Nr. 6StAnpG § 17GemV §§ 4, 6, 7

Leitsatz

Unterhält ein Reit- und Fahrverein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Erteilung von Reitunterricht, Aufstallung und Wartung von Pferden seiner Mitglieder gegen Entgelt), so wird die Gemeinnützigkeit nicht dadurch ausgeschlossen, daß auf einer Fehlkalkulation beruhende geringfügige Verluste aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb aus Vereinsmitteln ausgeglichen werden. Voraussetzung ist allerdings, daß der Verein erkennbar den Ausgleich seiner Aufwendungen für die den Mitgliedern erbrachten Sonderleistungen anstrebte.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 43
MAAAA-90494

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 02.10.1968 - I R 40/68

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